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Lurker
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Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die Genehmigung für verdeckte Wohnungsdurchsuchungen erhalten. Ein neues BKA-Gesetz macht dies möglich. Bisher war ein Antrag bei der Staatsanwaltschaft erforderlich. Diese Hürde entfällt nun. Es gibt jedoch Einschränkungen für die Verwendung dieser neuen Befugnisse. Bundesinnenministerin Nancy Faeser bringt das Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes voran.
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