Niederlande: Sperrung von Schattenbibliotheken angeordnet

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Lars Sobiraj

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Sackgasse

Auf Antrag der Organisation BREIN ordnete das Landgericht Rotterdam die Sperrung der Schattenbibliotheken Anna's Archive und Libgen an.

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Die Schattenbibliotheken Anna’s Archive und Library Genesis (Libgen) sind bald in den Niederlanden nicht mehr ohne VPN* oder Proxy erreichbar. Sie stellen viele tausend unerlaubte Kopien von urheberrechtlich geschützten Büchern, Zeitschriften und Artikeln auf Abruf kostenlos zur Verfügung. Die Antipiracy-Organisation BREIN fordert die Sperrung durch die Zugangsprovider gemäß dem „Pakt über die Sperrung von Websites„.

Interessant und nicht minder überraschend in dem Zusammenhang ist, dass Z-Library und andere große Schattenbibliotheken von den DNS-Sperren nicht betroffen sind.

Sperr-Verfahren in etwa vergleichbar mit dem der CUII​


Nach dieser Vereinbarung sind Internet-Zugangsanbieter verpflichtet, die Anordnung eines niederländischen Gerichts zur Sperrung von Websites umzusetzen, die das Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte verletzen. Voraussetzung ist, dass ein Urteil gegen einen dieser Anbieter in einem kontradiktorischen Verfahren ergeht. Die Vereinbarung sieht vor, dass BREIN zunächst den vereinbarten Fahrplan durchlaufen muss. Sie mussten versuchen, rechtsverletzende Websites an der Quelle abzuschalten, bevor BREIN eine Klage auf Sperrung von Websites einreichen kann.

Der Richter des einstweiligen Rechtsschutzes stellte fest, dass die Schattenbibliotheken Library Genesis und Anna’s Archive urheberrechtlich geschützte Werke in großem Umfang der Öffentlichkeit zugänglich machen. BREIN versuchte, die Parteien, die hinter den Websites stehen, zu kontaktieren. Auch sprachen sie beteiligte Hosting-Unternehmen und andere relevante Vermittler an, um die Dienste offline zu nehmen. Diese Parteien sind alle im Ausland ansässig und meist anonym.

Schattenbibliotheken, Shadow Libraries

Durch Befolgung des Fahrplans der Vereinbarung hat BREIN alle geltenden Anforderungen erfüllt. Der Richter des einstweiligen Rechtsschutzes hat somit den beantragten Maßnahmen stattgegeben. Wie bei den vorangegangenen Sperrungsverfügungen müssen die Internetzugangsanbieter den Zugang ihrer Kunden zu Domainnamen und IP-Adressen innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Einreichung des Antrags von BREIN sperren und gesperrt halten.

„Diese Art von illegalen Schattenbibliotheken ist sehr schädlich. Die einzigen, die davon profitieren, sind die anonymen Besitzer dieser illegalen Dienste. Autoren und Verleger sehen nichts von ihren Bemühungen und Investitionen zurück. Sobald ein Buch auf diese Weise illegal angeboten wird, kann man es als Autor oder Verleger nicht mehr offline bekommen. Und jeder kann es kostenlos nutzen. Deshalb ist es gut, dass diese Dienste jetzt unzugänglich gemacht werden. Die Inhaber von Urheberrechten verdienen einen ehrlichen Lebensunterhalt. Es gibt zahlreiche legale Möglichkeiten, an E-Books zu gelangen. Bei Bedarf ist dies auch sehr kostengünstig möglich, etwa über die Bibliothek.“

Dynamische Sperrverfügung gegen Schattenbibliotheken​


Es handelt sich laut der Pressemitteilung jeweils um eine dynamische Sperrungsverfügung. Das heißt, wenn die illegalen Websites ihren Domains oder ihre IP-Adresse ändern oder wenn neue Proxy- und Spiegelseiten auftauchen, kann BREIN diese Änderungen an die Zugangsanbieter weitergeben.

Die Wirksamkeit der Sperrmaßnahme erhöht man dadurch, weil Google bei der Bekämpfung dieser Verstöße kooperiert. Sie entfernen auf Ersuchen von BREIN aus den Suchergebnissen alle Verweise auf Websites, die auf Anordnung des niederländischen Gerichts gesperrt wurden.

Tarnkappe.info

Der Artikel Niederlande: Sperrung von Schattenbibliotheken angeordnet erschien zuerst auf Tarnkappe.info

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